AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Nica-Systems GmbH
A) Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Nica-Systems GmbH, Reisholzer Bahnstraße 41, 40599 Düsseldorf (im Folgenden "Auftragnehmer"), und ihren Geschäftspartnern, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (im Folgenden "Auftraggeber").
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der IT-Sicherheit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Beratung, Implementierung, Wartung und Schulung.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers.
3. Vertragsänderungen
3.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
3.2 Die Schriftform gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
B) Angebote und Vertragsabschluss
1. Angebote
1.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
1.2 Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Angebotsunterlagen
2.1 Sämtliche dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Angebote, Konzepte, Zeichnungen, Beschreibungen und Kostenvoranschläge, sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers und urheberrechtlich geschützt.
2.2 Diese Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Kostenvoranschläge
3.1 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusage erfolgt.
3.2 Bei Kostenerhöhungen von mehr als 15 % wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren.
4. Vertragsabschluss
4.1 Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
4.2 Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Vertragsinhalt, sofern der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.
C) Eigenschaften der Dienstleistungen
1. Leistungsbeschreibung
1.1 Die Dienstleistungen werden gemäß den vereinbarten Spezifikationen und Standards erbracht. Soweit keine besonderen Spezifikationen vereinbart sind, erfolgt die Leistung nach dem aktuellen Stand der Technik.
1.2 Technische Datenblätter, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen, die vom Auftragnehmer oder dessen Partnern bereitgestellt werden, sind verbindlicher Bestandteil des Vertrages.
2. Änderungen und Anpassungen
2.1 Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Änderungen oder technische Anpassungen vorzunehmen, sofern diese für den Auftraggeber zumutbar sind und den Vertragszweck nicht gefährden.
2.2 Solche Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gelten die Änderungen als akzeptiert.
3. Gewährleistung
3.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind.
3.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist zwingend vorgeschrieben ist.
D) Besondere Bestimmungen zur IT-Sicherheit
1. Leistungsumfang
1.1 Die angebotenen Dienstleistungen umfassen standardisierte sowie maßgeschneiderte Lösungen im Bereich IT-Sicherheit, insbesondere:
1.1.1 Implementierung und Integration von Sicherheitslösungen (z.B. Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme, Antivirus-Software).
1.1.2 Überprüfung und Auditierung bestehender Sicherheitsinfrastrukturen.
1.1.3 Beratung zur Netzwerksicherheit und Erstellung von Sicherheitskonzepten.
1.1.4 Durchführung von Penetrationstests und Schwachstellenanalysen.
1.1.5 Management von Sicherheitsvorfällen und Implementierung von Abwehrmechanismen gegen Cyberangriffe.
1.1.6 Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern im Bereich IT-Sicherheit.
2. Vertraulichkeit und Sicherheit
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
2.2 Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten des Auftraggebers zu gewährleisten.
E) Nutzungsrechte
1. Eigentumsvorbehalt
1.1 Alle im Rahmen des Vertrags erstellten oder überlassenen Ergebnisse, einschließlich Software, Dokumentationen, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Einräumung von Nutzungsrechten
2.1 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
2.2 Das Nutzungsrecht umfasst die Verwendung der Arbeitsergebnisse für die vertraglich vereinbarten Zwecke innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers.
2.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Zugänglichmachung der Arbeitsergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Schutzrechte Dritter
3.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die die vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen.
3.2 Werden Schutzrechte Dritter verletzt, so wird der Auftragnehmer nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder die notwendigen Nutzungsrechte erwirken oder die Leistung so ändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden.
F) Preise und Vergütung
1. Preisangaben
1.1 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.2 Preisangaben gelten ausschließlich für den jeweils bestätigten Leistungsumfang.
2. Nebenkosten
2.1 Neben den vereinbarten Preisen werden dem Auftraggeber Reisekosten, Spesen, Materialkosten und sonstige Nebenkosten in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot oder Vertrag enthalten sind.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für solche Auslagen angemessene Vorschüsse zu verlangen.
3. Preisänderungen
3.1 Bei Dauerschuldverhältnissen oder langfristigen Projekten von mehr als 12 Monaten ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend gestiegener Kosten anzupassen. Die Preisänderung wird dem Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten schriftlich mitgeteilt.
G) Zahlungsbedingungen
1. Fälligkeit und Zahlung
1.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
1.2 Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Betrag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist.
2. Zahlungsverzug
2.1 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.
2.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen oder ganz einzustellen.
2.3 Alle Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Teilleistungen
3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
H) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
1. Aufrechnung
1.1 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.
2. Zurückbehaltung
2.1 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
2.2 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
I) Erbringung der Leistungen und Gefahrübergang
1. Leistungserbringung
1.1 Die Dienstleistungen werden nach Wahl des Auftragnehmers am Geschäftssitz des Auftraggebers, per Fernwartung oder an einem anderen vereinbarten Ort erbracht.
1.2 Termine und Fristen für die Leistungserbringung sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
2. Gefahrübergang
2.1 Bei der Lieferung von Software oder Hardware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über.
2.2 Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
3. Abnahme
3.1 Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Leistungen unverzüglich abzunehmen.
3.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung schriftlich abnimmt oder die Abnahme verweigert unter Angabe von wesentlichen Mängeln.
J) Leistungsverzug und Annahmeverzug
1. Leistungsverzug
1.1 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen.
1.2 Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, sofern der Auftragnehmer den Verzug zu vertreten hat.
2. Höhere Gewalt
2.1 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen oder ähnliche Umstände, entbinden den Auftragnehmer für die Dauer ihrer Auswirkungen von den Leistungspflichten.
2.2 Leistungsfristen verlängern sich entsprechend der Dauer solcher Ereignisse.
3. Annahmeverzug
3.1 Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
3.2 Unbeschadet weiterer Ansprüche kann der Auftragnehmer im Falle des Annahmeverzugs eine Pauschale in Höhe von 10 % des Auftragswertes als Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
K) Eigentumsvorbehalt
1. Vorbehaltseigentum
1.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
2. Pflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und ausreichend zu versichern.
2.2 Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
L) Haftungsbeschränkung
1. Haftung für Schäden
1.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
2. Haftung für sonstige Schäden
2.1 Bei sonstigen Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Haftungsausschluss
3.1 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder Datenverluste.
3.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
M) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Bereitstellung von Informationen
1.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereitzustellen.
1.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zu den relevanten Systemen und Einrichtungen erhält.
2. Datensicherung
2.1 Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten verantwortlich.
2.2 Vor Beginn von Installationen, Wartungen oder Analysen hat der Auftraggeber eine vollständige Datensicherung durchzuführen.
3. Arbeitsumgebung
3.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter des Auftragnehmers ungehindert arbeiten können und die notwendigen Arbeitsbedingungen vorfinden.
3.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
N) Datenschutz
1. Einhaltung der Datenschutzgesetze
1.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
2. Verarbeitungszweck
2.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers.
3. Auftragsverarbeitung
3.1 Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
4. Datenschutzerklärung
4.1 Details zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der Betroffenen finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf dessen Webseite verfügbar ist.
O) Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort
1.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers in Düsseldorf.
2. Rechtswahl
2.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
3. Gerichtsstand
3.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
4. Salvatorische Klausel
4.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
4.2 Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
5. Schriftform
5.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zuletzt am 10. Oktober 2024 aktualisiert.